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Nachfolgend hat energie+innovation einige Fördermöglichkeiten für Warmluftkollektoren und solarunterstützte Warmluftsysteme zusammengestellt. Selbstverständlich berät Sie energie + innovation bei der Suche nach dem geeigneten Förderprogramm und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden u.a. für folgende Anwendungsbereiche: Die Tabelle Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar gibt einen Überblick über die Fördermöglichkeiten des BAFA. Sie können sie hier herunterladen >>> Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das aktuelle Antragsformular des BAFA. Bei der Antragstellung unterstützt Sie energie + innovation gerne. Je nach Antragsteller gelten unterschiedliche Kriterien (siehe unten) und Antragsformulare (klicken Sie auf Antragsformular 1 oder 2): Antragsformular 1: für Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine) Antragsformular 2: für Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau Bitte beachten Sie: Die Antragsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt sein. Die eingereichten Unterlagen werden vom BAFA nicht zurückgesendet. 1. Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine) Förderbar sind Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einzureichen (Ausschlussfrist). Folgende Unterlagen sind einzureichen: Wenn zusätzlich der regenerative Kombinationsbonus beantragt wird: Wenn zusätzlich der Effizienzbonus beantragt wird: Alle Anträge von Unternehmen auf Investitionszuschüsse des BAFA sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Gleiches gilt für Anlagen, die im Zuge der freiberuflichen Tätigkeit genutzt werden (z. B. für die Raumheizungsunterstützung von Kanzlei- oder Praxisräumen). Als Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages sowie die Auftragsvergabe. Reine Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Wird vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen, kann die Anlage wegen vorzeitigen Beginns nicht gefördert werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ist die Anlage innerhalb von 9 Monaten in Betrieb zu nehmen. Der Zuwendungsbescheid enthält Informationen über weitere einzureichende Unterlagen. Basisförderung von Solarkollektoranlagen Hinweis: Es sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung oder des Kältebedarfs für Kühlung von Gebäuden dienen, für die bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und die bereits vor dem 1. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügten (Gebäudebestand). Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme sind abweichend hiervon auch dann förderfähig, wenn sie auf Neubauten errichtet werden. Im Übrigen werden Anlagen in Neubauten nicht mehr gefördert. Solarkollektoranlagen für die Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung: Erweiterung von Solarkollektoranlagen: Bonusförderungen Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonusförderungen bezuschusst werden: Kesseltauschbonus: Regenerativer Kombinationsbonus Effizienzbonus: Es sind generell nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung oder des Kältebedarfs für Kühlung von Gebäuden dienen, die bereits vor Durchführung der Maßnahme über ein Heizungssystem verfügten (Gebäudebestand). Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme sind weiterhin auch im Neubaubereich förderfähig. Folgende innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien werden besonders gefördert: Für Anlagen, die der Raumbeheizung dienen und die Voraussetzungen für die Innovationsförderung erfüllen (mindestens 20 m² Kollektorfläche und mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mindestens 500 m² Nutzfläche), beträgt die Förderung 180 Euro/m². Die Mindestnutzfläche kann bei Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung, z.B. auf Campingplätzen oder Beherbergungsbetrieben mit mindestens sechs Zimmern, unterschritten werden. Der Antrag für die Innovationsförderung von großen Solarkollektoranlagen ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages. Bei den Verträgen und eventuellen Nebenabsprachen gilt das Schriftformerfordernis. Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie unter hier. Antragsformular 3: Warmwasserbereitung und / oder Heizungsunterstützung Antragsformular 4: Prozesswärmeerzeugung und solare Kälterzeugung Zusätzlich zu den genannten Anforderungen muss die Auslegung der großen Solarkollektoranlagen durch Systemsimulation erfolgen. Der durch diese Simulation berechnete Kollektorwärmeertrag muss mindestens 250 kWh/(m² a) betragen. Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Ist die Solarkollektoranlage größer als 40 m² so ist die Innovationsförderung bei der KfW zu beantragen. Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme Förderfähig sind Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 40 m². Der Fördersatz beträgt 180 Euro/m² Bruttokollektorfläche. Der Antrag für Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Bei den Verträgen und eventuellen Nebenabsprachen gilt das Schriftformerfordernis. Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie unter ?Formulare?, siehe links. Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Förderfähig sind Solarkollektoranlagen zur solaren Kälteerzeugung mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 40 m². Der Fördersatz beträgt 180 Euro/m² Bruttokollektorfläche Der Antrag für die Förderung einer Solarkollektoranlage zur Kälteerzeugung ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und / oder Leistungsvertrages. Bei den Verträgen und eventuellen Nebenabsprachen gilt das Schriftformerfordernis. Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Ihren Antrag stellen Sie vor dem Kauf bzw. vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt. Im Programm 152 fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Sie erhalten einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wollen Sie keinen Kredit, dann empfiehlt sich die Zuschussvariante des Programms (430). Im Programm 430 fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 oder 152). Ihren Antrag stellen Sie vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW. Sondermaßnahmen bei Neu- und Altbau Sondermaßnahmen sind nach Einzelfallentscheidungförderfähig, wenn damit ein hohes Maß an Energieeinsparung verwirklicht werden kann. Hierunter fällt z. B. Luftkollektoren. Die Fördersumme wird in Anlehnung an die vergleichbaren Fördersätze des Programms ermittelt. Die höchste für diese Maßnahme je Antragsteller/-in und Jahr bewilligungsfähige Fördersumme beträgt 50.000 Euro. Bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m2, die nach dem 1.1.2009 errichtet oder in nennenswertem Umfang umgebaut oder erweitert werden, muss der Anteil an Wärme- und Kälteenergie, der durch regenerative Energien gedeckt werden soll, mindestens betragen:
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